1
Aufgrund von ungünstigen Standortbedingungen, starken Besitzzersplitterungen, fehlende Flurerschließungen und ungünstige gesamtwirtschaftliche Entwicklungen, fiel ein Großteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Spessart und Maintal brach. Die Sozialbrache betrug in einigen Gemeinden des Hauptspessarts bis zu 90% der landwirtschaftlichen Nutzfläche.
Um der Verödung ehemals landwirtschaftlich genutzter Flächen entgegenzuwirken, schlossen sich die sechs Modellgemeinden Hain, Heigenbrücken, Heimbuchenthal, Hessenthal, Waldaschaff und Weibersbrunn zusammen. Unter Einbeziehung des Landkreises Aschaffenburg bildete sich eine Arbeitsgemeinschaft zur Erhaltung der Kulturlandschaft.
Die Arbeitsgemeinschaft wurde in den Verein zur Erhaltung der Kulturlandschaft Lkr. Aschaffenburg e.V. umgewandelt.
Da die Offenhaltung der Spessarttäler aufgrund des Fremdenverkehrs ebenfalls im Interesse des Landkreises und der Gemeinden liegt, wurden die Kosten, die nicht über die Förderprogramme gedeckten wurden, seit jeher von den Gemeinden und dem Landkreis übernommen.
Der Verein ändert seinen Namen zu
Landschaftspflegeverband Aschaffenburg e. V.
Im Landschaftspflegeverband wurden erstmals Landwirtschaft und Naturschutz unter einem Dach vereinigt.
Mittlerweile ist in jedem Landschaftspflegeverband die Drittelparität in den Satzungen verankert, sodass eine gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft, des Naturschutzes und der Kommunen in den Vereinen stattfindet.
Im LPV Aschaffenburg sind alle Gemeinden des Landkreises Aschaffenburg (bis auf eine Ausnahme) Mitglied im Verein.
Die Arbeiten zur Erhaltung der Kulturlandschaft werden zum größten Teil von den Bewirtschaftern selbst ausgeführt. Sie übernehmen ebenfalls Arbeiten auf anderen Flächen und haben sich so ein weiteres Standbein zur Sicherung ihres Einkommens geschaffen. Inzwischen steht mit dem Landschaftspflegetrupp auch für überörtliche Maßnahmen ein eingespieltes Team junger Landwirte und Landwirtschaftsmeister bereit.
Grundsätzlich sind zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben vorrangig land- und forstwirtschaftliche Betriebe oder Selbsthilfeeinrichtungen im Sinne Art. 8 LwFG einzuschalten.
Die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden überwiegend von den Mitgliedern der Naturschutzverbände und dem Landschaftspflegetrupp durchgeführt.
1. Vorsitzender | Herr Landrat Dr. Legler | Gemeinden und Landkreis |
---|---|---|
Stellvertretender Vorsitzender | Herr Köhler | Land- und Forstwirtschaft |
Stellvertretender Vorsitzender | Herr Kalkbrenner | Naturschutzverband |
Beisitzer | Herr Bgm. Dümig | Gemeinden und Landkreis |
Beisitzerin | Frau Bgm. Fuchs | Gemeinden und Landkreis |
Beisitzer | Herr Rothenbücher | Land- und Forstwirtschaft |
Beisitzer | Herr Kilgenstein | Land- und Forstwirtschaft |
Beisitzer | Herr Vorbeck | Naturschutzverband |
Beisitzer | Herr Pfaff | Naturschutzverband |
Die zuwendungsfähigen Kosten werden finanziert:
Abgerechnet wird nach Vorlage von Rechnungen bzw. Arbeitstagebüchern auf der Grundlage von Maschinenring-Sätzen. Die Maßnahmen müssen im Voraus beantragt und von der höheren Naturschutzbehörde genehmigt werden. Nachträgliche Förderungen sind nicht möglich.